Der erste Schritt ist ganz einfach: Unter 061 506 21 90 anrufen, gratis Termin zur Analyse und zum Schnuppern vereinbaren und sich dann von den Experten beraten lassen.
Was erwartet mich beim ersten Termin?
Melden Sie sich am besten direkt bei uns für eine erste Gehöranalyse an – Sie benötigen keine Überweisung. Wir nehmen sich umfassend Zeit für Sie und jeden individuellen Fall.
Wir nehmen unsere Arbeit sehr ernst, deswegen steht vor jeder Behandlung ein Ersttermin mit umfassender Hör-Diagnose an.
Schon nach wenigen Wochen sind die Fortschritte spür- und messbar. Alle Erfolge und Veränderungen lassen sich durch Messungen verlässlich auswerten und zusätzlich steuert die KOJ®Gehörtherapie, dank des patentierten und computergestützten Verfahrens, exakte Analysen bei. Besonders anspruchsvolle Ziele werden im Regelfall nach etwa vier Wochen erreicht. Die Nutzung der Gehörtherapie ist Optional: Wie lange und wie oft Sie das Hörtraining durchführen wollen, bestimmen Sie selbst.
In der Schweiz beteiligen sich Sozialversicherungen wie IV, AHV und SUVA an der Anschaffung von Hörgeräten, Implantaten oder auch bei Bezug von Dienstleistungen rund ums Gehör. Ihr Gehörtherapeut wird Sie bei Anträgen und Gesuchen unterstützen und auch bei Abklärungen mit Krankenkassen beratend weiterhelfen. Ausschlaggebend für die Sozialversicherungen sind Alter, Berufstand und Ausprägung einer Hörminderung. Wir empfehlen ausdrücklich, möglichst früh zu handeln, da die Zuschüsse unter 65 Jahren und während der Berufstätigkeit höher sind und anschliessend im Pensionsalter beibehalten werden können.
Gehörtherapien können von der IV und von Krankenkassen-Zusatzversicherungen bezuschusst werden, i.B. dann, wenn es eine Arbeitsplatz erhaltende Massnahme ist.
Die AHV beteiligt sich an den Hörgeräten ab einem Hörverlust von 35% mit 1’237.50 CHF alle 5 Jahre. Die IV beteiligt sich bereits ab einem Hörverlust von 20% mit 1’650 CHF alle 6 Jahre. Ebenso können Kosten für Batterien, Akkus oder Reparaturen bezuschusst werden. Zusätzlich beteiligen sich Krankenkassen-Zusatzversicherungen an der Hörgeräte-Anschaffung oftmals im Rahmen von 500-1’000 CHF.
Allem voran steht Ihr kostenfreier Ersttermin. Bei diesem Termin klären wir ab, wie gut Sie hören und verstehen, und welche Hilfestellung für Sie geeignet ist. Für eine anstehende Hörgeräteversorgung bieten wir folgenden, meist 30-tägigen Ablauf an:
Ja, selbstverständlich. Besonders für Menschen mit Hörgerät lohnt sich eine Gehörtherapie doppelt: Die Leistungsfähigkeit der Hörverarbeitung im Gehirn wird gesteigert und Hörgeräte können mittels unserer computergenerierten Auswertungen passender individualisiert werden. Unser patentgeschütztes Verfahren KOJ®Algorith bewertet und analysiert Millionen Daten aus dem Gehörtraining, um so die jeweils beste Einstellung für verschiedene Hörgeräte zu ermitteln.
Wir haben uns auf top-moderne, ästhetische und besonders verlässliche Hörsysteme spezialisiert und pflegen eine stets aktuelle Kollektion an innovativen „Hörhelfern“:
Wir bieten Hörgeräte für jedes Budget an. Die Einstiegslösungen beginnen bei xx CHF, wobei die SVA bis zu 1650 CHF (bei IV) bezuschussen kann.
Für eine substanzielle Beratung sollte vorausgehend ein kostenfreier Ersttermin bei uns wahrgenommen haben, um den Hörbedarf und die individuellen Hörziele abschätzen zu können.
Gute Nachrichten: Im Rahmen einer Hörgeräteversorgung durch die Hörwelt Basel ist Ihre Nachsorge für bis zu 6 Jahre bereits abgesichert und inklusive.
Je nach Bedarf bieten wir unseren Klienten weiterführende und vorteilhafte Service-Erweiterungen an:
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?